Leitlinie

Anhand dieser Leitlinie ist die Durchführung von Sport auf Beachvolleyball- und anderen Freiluftanlagen, gemäß den derzeitigen Vorgaben und Regelungen, möglich.

Bitte beachtet bei der Nutzung von Sportanlagen, welche von Vereinen, Gemeinden oder Firmen zur Verfügung gestellt werden, dass diese individuelle Vorgaben und Vorschriften zur Nutzung von Umkleideräumen und Sanitäranlagen haben können.

Es sollte das Interesse jedes einzelnen sein, seine sportliche Leidenschaft zu verfolgen und dennoch die Verbreitung des Virus einzudämmen.